Wir bearbeiten vorrangig Mandate auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Gegenwärtig sind als Rechtsanwälte in der Kanzlei Dr. Dr. Bernd Hesse und Stephan Hoff tätig.
RA Bernd Hesse Foto: Jürgen Paulig
Rechtsanwalt Dr. Dr. Hesse setzt sich seit Jahren effektiv, konsequent und erfolgreich für die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten bis hin zum Bundesarbeitsgericht und auch weiter zum Bundesverfassungsgericht ein. Profitieren Sie von unserer jahrelangen und umfassenden Erfahrung!
Sowohl in der Anwaltspraxis als auch in Forschung und Lehre ist RA Hesse verwurzelt; eine Vielzahl juristischer Publikationen zeugen davon. Er verfügt über umfangreiche Lehrerfahrungen bei der Vermittlung juristischen Fachwissens. Sowohl durch ihn als auch durch RA Stephan Hoff können Mandanten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertreten werden. Gerne vertreten wir unsere Mandanten auch vor dem höchsten Gericht für Arbeitsrechtsstreitigkeiten, dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
RA Hesse hat die zusätzliche Qualifikation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht erworben. Als Fachanwalt führt er für seine Mandanten nicht nur zielorientiert die Prozesse, sondern bildet sich ständig im Arbeitsrecht fort, um die wichtigsten Änderungen der Rechtsprechung in die Konzeptionen zur Mandatsbearbeitung einfließen lassen zu können.
Eine Übersicht zu den wesentlichsten Veröffentlichungen findet sich auf dieser Homepage unter der Rubrik "PUBLIKATIONEN".
Von der Berliner Kanzlei werden vorrangig die arbeitsrechtlichen Mandate geführt, die vor dem Arbeitsgericht Berlin verhandelt werden. Wie bereits oben erwähnt, versah RA Hesse bereits während seines Referendariats in der Wahlstation am Arbeitsgericht Berlin zuerst in einer Fachkammer für den öffentlichen Dienst und sodann in einer Fachkammer Bau seinen Dienst.
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten enden mit einem Vergleich. Das deutsche Arbeitsrecht versteht sich als Arbeitnehmerschutzrecht. Die Aussichten in Bestandsstreitigkeiten - in denen es nach einer Kündigung und Erhebung einer Kündigungsschutzklage um den Bestand des Arbeitsverhältnisses geht - sind für Arbeitnehmer in der Regel recht günstig; jedoch kommt es auf die Umstände im konkreten Einzelfall an. Sollte ein Rechtsstreit in der Berufungs- und für Betriebsräte in der Beschwerdeinstanz landen, vertreten wir unsere Mandanten gerne vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
RA Hesse ist neben dem Arbeitsrecht schwerpunktmäßig im Strafrecht unterwegs; dies wird nicht zuletzt an der Veröffentlichung mehrerer Kriminalromane deutlich, die bei verschiedenen Verlagen erschienen sind; die Bücher zu den authentischen Kriminalfällen wurden beim Verlag Das Neue Berlin der Eulenspiegel Verlagsgruppe herausgegeben. Eine Übersicht zu den gegenwärtig von ihm erhältlichen Büchern gibt seine Amazon-Autorenseite. Ankündigungen zu neuen literarischen Vorhaben und Lesungen finden sich auf seiner Facebook-Autorenseite. Auf seinem Autoren-YouTube-Kanal sind Filme zu seinen Erzählungen, Büchern und zu Lesungen zu sehen.
RA Hesse wurde über zehn Jahre durch das Brandenburgische Oberlandesgericht regelmäßig zum Ausbilder in der Referendarausbildung bestellt. Er lehrte in der Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht II, im Lehrgang Rechtsgestaltung (Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Allgemeine Geschäftsbedingungen) und führte unmittelbar vor der mündlichen Assessorprüfung Kurse zur Vorbereitung auf dieselbe durch. Zudem korrigierte und besprach er im Klausurenkurs der Referendare zivilrechtliche Klausuren.
Er führt seit Jahren Betriebsratsschulungen in allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Grundkursen (Arbeitsrecht I bis IV und Betriebsverfassungsrecht I bis IV) und zu speziellen Themen durch. Betriebsräte vertrat er erfolgreich in Seminarangelegenheiten vor Arbeitsgerichten, wenn es diesbezüglich Streitigkeiten zwischen den Betriebspartnern gab. Sollten Sie sich für eine der Schulungen durch unsere Kanzlei interessieren, setzen Sie sich bitte gerne mit unserem Büro in Verbindung.
An der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina hält er im Rahmen von Lehraufträgen regelmäßig Vorlesungen im Individualarbeitsrecht und im Kollektiven Arbeitsrecht (Koalitionsrecht, Arbeitskampfrecht, Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht).
In unzähligen von arbeitsrechtlichen Prozessen hat er erfolgreich Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland vertreten.
RA Stephan Hoff wurde am 13. September 1979 in Frankfurt (Oder) geboren. Aufgewachsen ist er in Beeskow, wo er 1999 am heutigen Rouanet-Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife erworben hat.
Nach dem Grundwehrdienst hat Herr Hoff ein rechtswissenschaftliches Studium von 2000 – 2006 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) absolviert. 2006 legte er bei dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg die Erste Juristische Staatsprüfung ab.
Das Referendariat beim Brandenburgischen Oberlandesgericht mit Dienstort in Frankfurt (Oder) leistete er von 2007 – 2009 ab. Seine Ausbildung beendete er mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ebenfalls beim GJPA Berlin-Brandenburg.
Seit April 2009 ist Stephan Hoff als Rechtsanwalt zugelassen.
Seit dem Wintersemester 2009/10 ist Herr Hoff regelmäßig als Lehrbeauftragter der Europa-Universität Viadrina im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften zum Staatsorganisationsrecht und zu den Grundrechten tätig. Seit 2012 hält er unter anderem Einführungslehrgänge im Rahmen der Referendarsausbildung am Brandenburgischen Oberlandesgericht.
Im Dezember 2011 wurde Herr Hoff zum Vorsitzenden der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Brandenburg gewählt.